Sprachwahl:       

home

Alle Änderungen seit dem 1.1.2023 finden Sie hier.


Handel (Kontrollbereich H)

Handel wird definiert als der Einkauf und Verkauf von ökologischen Erzeugnissen, die unter den Anwendungsbereich des Artikel 1 der ÖkoVO 834/2007 fallen: lebende und unverarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse die zur Verwendung als Lebensmittel dienen, Futtermittel, vegetatives Vermehrungsmaterial und Saatgut.

Der Handel wird als Kontrollbereich H nur dann explizit erwähnt, wenn er allein steht. Die Einstufung in den Kontrollbereich H erfolgt nur, wenn die Erzeugnisse nicht selbst erzeugt, hergestellt, etikettiert oder importiert werden und diese Tätigkeiten auch nicht an Dritte vergeben werden.

Es wird unterschieden in Einzelhandel (Abnehmer sind Endkunden) und Großhandel.

Großhändler sind gemäß Artikel 28 der ÖkoVO 834/2007 kontrollpflichtig, sofern die Erzeugnisse unter den Anwendungsbereich der ÖkoVO fallen. 

Einzelhändler sind nur dann von der Kontrollpflicht befreit, wenn diese die Erzeugnisse nicht selbst erzeugen, aufbereiten, etikettieren oder an einem anderen Ort als in Verbindung mit der Verkaufsstelle lagern und diese nicht aus einem Drittland einführen oder solche Tätigkeiten auch nicht von Dritten ausüben lassen.

Einzelhändler, die ökologische Erzeugnisse im Internet anbieten, sind generell kontrollpflichtig.

Die genaue Definition, welche Bezeichnungen die Kontrollpflicht auslösen, finden Sie in Artikel 23 der ÖkoVO 834/2007.