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Ablauf des Kontroll- und Zertifizierungsverfahrens von A - Z

In unserem Merkblatt Das AGRECO Kontroll- und Zertifizierungsverfahren von A - Z finden Sie den Ablauf des Kontroll- und Zertifizierungsverfahrens von Angebot bis Zertifizierung.


Angebot

Wenn Sie Interesse an einem unverbindlichen Angebot haben, übersenden wir Ihnen gerne ein Angebotspaket.

Hier können Sie unseren allgemeinen Antragsbogen herunterladen (gemäß EU-Öko-VO).

Und hier finden Sie unseren Antragsbogen für den Bereich Außer-Haus-Verpflegung (AHV) nach der neuen Bio-AHV-Verordnung.

Möchten Sie erst einmal nur eine allgemeine Auskunft zur aktuellen Bio-AHVV erhalten, können Sie gerne über unser Formular mit uns in Kontakt treten.

Anschließend senden Sie den ausgefüllten Antragsbogen per Email an sekretariat(at)agrecogmbh(dot)de oder per Fax an 05542-6540.

Nach Rücksendung des Antragsbogens erhalten Sie von uns das Angebotspaket. Dies beinhaltet u.a. den Kontrollvertrag, das Meldeformular, unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen und die Tarifordnung.

Die Gebühren berechnen sich für Inspektion, Auswertung, Zertifizierung und Nebenkosten anhand der Betriebsgröße bzw. des Umsatzes auf Grundlage der Gebührenordnung.

Ihre Fragen zum Kontrollverfahren beantworten unsere Fachkräfte auch gerne telefonisch unter 05542-501 389-0.


Angebot für bereits bio-zertifizierte Betriebe

Sollten Sie über eine gültige Bio-Zertifizierung verfügen, teilen Sie uns dies bitte bereits bei Ihrer Angebotsanfrage mit.

Wir bieten Ihnen die Option auf:

  • ein vereinfachtes Aufnahmeverfahren
  • die lückenlose Aufrechterhaltung Ihrer Zertifizierung

Sprechen Sie uns an!


Anmeldung zum Kontrollverfahren bei der zuständigen Behörde

Jedes Unternehmen ist gemäß Artikel 34 der ÖkoVO 2018/848 verpflichtet, vor dem Inverkehrbringen von ökologischen Erzeugnissen oder Umstellungserzeugnissen seine Tätigkeit den zuständigen Behörden zu melden und sein Unternehmen dem Kontrollverfahren nach ÖkoVO zu unterstellen.

Der Geltungsbereich wird in Artikel 2 der ÖkoVO 2018/848 erläutert.

Bitte speichern Sie das Meldeformular auf Ihrem PC, füllen es digital aus und senden es unterzeichnet im Original per Post an AGRECO zurück.

Bitte fügen Sie den unterzeichneten Kontrollvertrag in zweifacher Ausfertigung bei. Der Kontrollvertrag wird durch den Geschäftführer von AGRECO gegengezeichnet. Anschließend leiten wir das Meldeformular an die zuständigen Behörde Ihres Bundeslandes für den ökologischen Landbau weiter. Nun sind Sie im Kontrollverfahren angemeldet. Sie erhalten anschließend eine Kopie des Meldeformulars und eine Ausfertigung des Kontrollvertrages.

Hier finden Sie eine Erläuterung zu den Kontrollbereichen aus der ÖLG-Kontrollstellen-ZulassungsVO.

Erläuterungen zum Kontrollbereich E finden Sie unter Herstellung von Futtermitteln.

Für Erzeuger beginnt die Umstellung von Flächen und Tieren frühestens mit dem Abschluß des Kontrollvertrages und der Anmeldung zum Kontrollverfahren.

Auch die Vergabe von Tätigkeiten an Dritte (Subunternehmen) ist dem Öko-Kontrollverfahren zu unterstellen und anzumelden, wenn die Erzeugnisse mit Bio-Hinweis vermarktet werden.

Erläuterungen zum Kontrollbereich H finden Sie unter Handel. Der Kontrollbereich H steht immer alleine und kann nicht mit anderen Kontrollbereichen kombiniert werden. Darunter fallen Großhandel, Einzelhandel und die Lagerung - ausschließlich mit vorverpackter Ware oder landwirtschaftlichen Rohstoffen.

Einzelhändler sind von der Teilnahme am Öko-Kontrollverfahren befreit, sofern sie die Erzeugnisse nicht erzeugen, verarbeiten, etikettieren, aus einem Drittland einführen, diese Tätigkeiten auch nicht an Dritte vergeben und die Erzeugnisse auch nicht an einem anderen Ort als an der Verkaufsstelle lagern. Unternehmen, die ökologische Erzeugnisse über das Internet vermarkten, sind kontrollpflichtig. Die Befreiung gilt nur für den Verkauf an Endverbraucher, nicht für den Verkauf an die Gastronomie, Wiederverkäufer oder Landwirte. Bei Fragen zur Kontrollpflicht sprechen Sie uns bitte an oder wenden sich an die zuständige Behörde in Ihrem Bundesland. Weitergehende Informationen finden Sie unter "Handel".