EU-Verordnungen zum ökologischen Landbau (Öko-VO)
Informationen zur Zulassung von AGRECO nach Öko-VO finden Sie hier.
VO (EU) 2008/848 - neue Basis-Verordnung, verschoben auf den 1.1.2022
Hier finden Sie die neue ÖkoVO Öko-VO 2008/848 in konsolidierter Fassung.
Alle wichtigen Informationen zur neuen ÖkoVO finden Sie unter "Aktuelles".
Dort finden Sie auch die veröffentlichten Durchführungsverordnungen und Änderungsverordnungen zur neuen ÖkoVO.
Aufbau der Öko-VO
Die EG-Öko-VO besteht aus einer EG-Öko-Basis-VO und zwei Durchführungsverordnungen. Zusätzlich werden fortlaufend Änderungsverordnungen herausgegeben.
Bei den Verordnungen handelt es es um konsolidierte fortgeschriebene Fassungen der Internetseite EUR-Lex der EU.
- EG-Öko-Basisverordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91.
- Öko-Durchführungsverordnung (EG) Nr. 889/2008 - Durchführungsvorschriften zur VO (EG) Nr. 834/2007 hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle.
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Öko-Import-Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 - Durchführungsbestimmungen hinsichtlich der Regelung der Einfuhren von ökologischen/biologischen Erzeugnissen aus Drittländern.
Links zur Öko-VO
Einen Überblick zur Öko-VO finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). |
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(Dort finden sich die offiziellen konsolidierten VO in allen Sprachen, die die ÄnderungsVO und Berichtigungen enthalten. Suche nach Jahr / Nummer der VO)
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Gesetze zum ökologischen Landbau in Deutschland
- Öko-Landbaugesetz (ÖLG) (vom 7.12.2008): Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus.
- ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung (vom 7. Mai 2012): regelt neben zur Zulassung der Kontrollstellen die Sanktionierung der Unternehmen mit einem Maßnahmenkatalog, die Inspektionshäufigkeit, Pobenahmen und weiteres mehr.
- Öko-Kennzeichengesetz (ÖkoKennzG) (vom 10.12.2001, letzte Änderung vom 9.12.2010): Gesetz zur Einführung und Verwendung eines Kennzeichens für Erzeugnisse des ökologischen Landbaus.
- Öko-Kennzeichenverordnung (ÖkoKennzV) (vom 6.2.2002, letzte Änderung vom 30.11.2005) Verordnung zur Gestaltung und Verwendung des Öko-Kennzeichens.
weitere Informationen zum Öko-Kennzeichen (Bio-Siegel) erhalten Sie hier.
Weitere Gesetze z.B. zum Tierschutz finden Sie bei Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz.
LÖK-Auslegungen der Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau
Die Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK) ist ein Arbeitskreis der zuständigen Behörden, die in den Bundesländern für den Vollzug und die Überwachung der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau zuständig sind und an dem auch die Vertreter der Kontrollstellen regelmäßig teilnehmen. Die Datenbank enthält die Ergebnisse der Sitzungen der der LÖK.