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Deutsche Gesetzgebung zum Ökologischen Landbau (ÖL)

Stand: 29.01.2024


Ökolandbaugesetz (ÖLG) und Durchführungsverordnung

Das Öko-Landbaugesetz (ÖLG) (vom 7.12.2008, letzte Änderung 17.08.2023) ist das Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus.

Die Öko-Landbaugesetz-Durchführungsverordnung (ÖLG-DV) vom 26.07.2023 regelt die Zulassung von Kontrollstellen und Kontrolleuren sowie die Aufgaben der Kontrollstellen.

Er enthält zudem einen nationalen Maßnahmenkatalog, der im Fall von aufgefundenen Abweichungen (Verstößen) bei Kontrollen angewendet wird.


Öko-Kennzeichengesetz und Öko-Kennzeichenverordnung

Das Öko-Kennzeichengesetz (ÖkoKennzG) (vom 10.12.2001, letzte Änderung vom 27.07.2021) ist das Gesetz zur Einführung und Verwendung eines Kennzeichens für Erzeugnisse des ökologischen Landbaus.

Die Öko-Kennzeichenverordnung (ÖkoKennzV) (vom 6.2.2002, letzte Änderung vom 30.11.2005) ist eine Verordnung zur Gestaltung und Verwendung des Öko-Kennzeichens (Bio-Siegel).

Weitere Informationen zum Öko-Kennzeichen (Bio-Siegel) erhalten Sie hier.


Bio-Außer-Haus-Verpflegungs-Verordnung (Bio-AHVV)

Seit dem 05.10.2023 sind in der Bio-AHV-Verordnung die Anforderungen an die Bio-Zertifizierung von Küchen sind in Deutschland national geregelt. Weitere Informationen finden Sie hier.


LÖK-Auslegungen der Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau

Die Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK) ist ein Arbeitskreis der zuständigen Behörden, die in den Bundesländern für den Vollzug und die Überwachung der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau zuständig sind und an dem auch die Vertreter der Kontrollstellen regelmäßig teilnehmen. Die Datenbank enthält die Ergebnisse der Sitzungen der der LÖK.


Weitere Gesetze z.B. zum Tierschutz finden Sie bei Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz.