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­BESCHLUSS DER LÖK: Informationen über befristete Anpassungen des Öko-Kontrollverfahrens in Deutschland im Zusammenhang mit dem Auftreten von COVID-19

Auf Grundlage und in Ergänzung der Vorgaben der EU-Kommission, die bis zum 31.12.2021 verlängert wurden, informiert die Länderarbeitsgemeinschaft für den ökologischen Landbau (LÖK) in Abstimmung mit den zuständigen Bundesbehörden über die befristeten Regelungsanpassungen in Deutschland

(31.08.2021/SN)


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/1325 DER KOMMISSION vom 10. August 2021 (zur Änderung der DVO (EU)  2020/977)

hinsichtlich  der  Geltungsdauer  der befristeten  Maßnahmen  im  Zusammenhang  mit  den  Kontrollen  der  Produktion  ökologischer/biologischer Erzeugnisse.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/977 wird mit DVO (EU) 2021/1325 wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 Absatz 7 wird das Datum „1. Juli 2021“ durch das Datum „31. Dezember 2021“ ersetzt.
2. In Artikel 3 Absätze 2, 3, 4 und 5 wird das Datum „1. Juli 2021“ durch das Datum „31. Dezember 2021“ ersetzt.

Diese Verordnung tritt am 01. Juli 2021 in Kraft.

(13.08.21/AH/SN)


ARCHIV:


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/984 DER KOMMISSION vom 17. Juni 2021 (zur Änderung der DV (EU) 2020/466)

Während der COVID-19-Krise wird die Geltungsdauer der Durchführungsverordnung (EU) 2020/466 (in DE/RO) bis zum 1. September 2021 verlängert. Sie waren bisher bis 1. Juli 2021 befristet. Die Verordnung gilt ab 2. Juli 2021.

(02.07.2021/KD)


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/772 DER KOMMISSION vom 10. Mai 2021

Die Corona-Ausnahmen im Bereich der befristeten Maßnahmen mit Kontrollen der Produktion ökologischer/biologischer Erzeugnisse, insbesondere hinsichtlich der Geltungsdauer gemäß Kontrollverordnung 2020/977 wurde mit der Durchführungsverordnung 2021/772 bis zum 1. Juli 2021 verlängert. Sie waren bisher bis 1.2.2021 befristet.

(19.05.2021/KD)


Beschluss der Ländergemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK) vom 04.02.2021

 

Auf der Sitzung des EU-Regelungsausschusses für den ökologischen Landbau vom 29.01.2021 kündigte die KOM eine weitere Verlängerung der Ausnahmeregelungen (siehe DVO 2020/1667) bis zum 01.07.2021 an.

Die LÖK hat die Verlängerung der Ausnahmeregelungen vorbehaltlich weiterer spezifischer Regelungen der EU-Kommission bis zum 01.07.2021 beschlossen.

Demnach können Unternehmen in der geringsten Risikostufe weiter per Fernkontrolle kontrolliert und zertifiziert werden, soweit aufgrund seuchenrechtlicher Vorschriften, dringender öffentlicher Empfehlungen oder landesspezifischer Regelungen soziale Kontakte oder die Reisetätigkeit minimiert werden sollen.

Für Unternehmen in einer höheren Risikostufe, Erstinspektionen und im Falle rückwirkender Anerkennungen soll eine Vorortkontrolle durchgeführt werden, sobald dies möglich ist. 

Zusätzlich sind risikoorientierte Stichproben durchzuführen, sofern dies möglich ist.

Die papierlose Ausstellung von Kontrollbescheinigungen in TRACES wird ebenfalls verlängert.

(11.02.2021/SN)


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/83 DER KOMMISSION vom 27. Januar 2021

 

Die Corona-Ausnahmen im Bereich der amtlichen Kontrolle gemäß Kontrollverordnung 2017/625 wurde mit Durchführungsverordnung 2021/83 bis zum 1. Juli 2021 verlängert. Sie waren bisher bis 1.2.2021 befristet. Die Verordnung gilt ab 2. Februar 2021.

(03.02.2021/SN)


Durchführungsverordnung (EU) 2020/1667 vom 10. November 2020

zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/977 hinsichtlich der Geltungsdauer der befristeten Maßnahmen im Zusammenhang mit den Kontrollen der Produktion ökologischer/ biologischer Erzeugnisse

Die Regelungen zur Abweichung von den Verordnungen (EG) Nr. 889/2008 und (EG) Nr. 1235/2008 hinsichtlich der Kontrollen der Produktion ökologischer Erzeugnisse aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde mit DVO 2020/1667 wurden verlängert und auf den 1.2.2021 befristet.

(11.11.2020/SN)


Beschluss der Länder-Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK) zu Distanzaudits verlängert bis 01.02.2021

Die LÖK hat am 10.11.2020 neue Rahmenregelungen zu den Anpassungen des Öko-Kontrollverfahrens aufgrund von COVID-19 erlassen. Diese gelten ab 01.10.2020 bis zum 01.02.2021.

(11.11.2020/SN)


Durchführungsverordnung (EU) 2020/1341 DER KOMMISSION vom 28. September 2020
zur  Änderung  der  Durchführungsverordnung  (EU)  2020/466  hinsichtlich  der  Geltungsdauer befristeter Maßnahmen

Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/466 sollte mit der DVO 2020/1341 geändert und verlängert werden.

Die DVO 2020/1341 ist gültig vom 02.10.2020 bis 01.02.2021.


Durchführungsverordnung (EU) 2020/1087 DER KOMMISSION vom 23. Juli 2020
zur  Änderung  der  Durchführungsverordnung  (EU)  2020/466  hinsichtlich  der  Durchführung amtlicher Kontrollen und anderer amtlicher Tätigkeiten durch eigens hierzu ermächtigte natürliche Personen, der Durchführung von Analysen, Tests oder Diagnosen und der Geltungsdauer befristeter Maßnahmen

Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/466 sollte mit der DVO 2020/1087 geändert und verlängert werden.

Die DVO 2020/1087 ist gültig vom 02.08.2020 bis 01.10.2020.


Beschluss der Länder-Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK) zu Distanzaudits verlängert bis 30.09.2020

Die LÖK hat am 24.07.2020 neue Rahmenregelungen zu den Anpassungen des Öko-Kontrollverfahrens aufgrund von COVID-19 erlassen. Diese gelten bis zum 30.09.2020.

(31.07.2020/SN)


Durchführungsverordnung (EU) 2020/977 vom 7. Juli 2020

zur Abweichung von den Verordnungen (EG) Nr. 889/2008 und (EG) Nr. 1235/2008 hinsichtlich der Kontrollen der Produktion ökologischer/biologischer Erzeugnisse aufgrund der COVID-19-Pandemie

Die Regelung zur Abweichung von den Verordnungen (EG) Nr. 889/2008 und (EG) Nr. 1235/2008 hinsichtlich der Kontrollen der Produktion ökologischer Erzeugnisse aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde mit DVO 2020/977 veröffentlicht. Die Regelungen sind gültig bis zum 30.09.2020 bzw. 31.12.2020

(10.07.2020/SN)


Durchführungsverordnung (EU) 2020/714 DER KOMMISSION vom 28. Mai 2020
zur  Änderung  der  Durchführungsverordnung  (EU)  2020/466  hinsichtlich  der  Verwendung elektronischer  Unterlagen  für  die  Durchführung  amtlicher Kontrollen  und  anderer  amtlicher Tätigkeiten und der Geltungsdauer befristeter Maßnahmen

Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/466 sollte mit der DVO 2020/714 geändert und verlängert werden.

Die DVO 2020/714 ist gültig vom 01.06.2020 bis 01.08.2020.


Beschluss der Länder-Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK) zu Distanzaudits verlängert bis 01.08.2020

Die LÖK hat am 29.05.2020 neue Rahmenregelungen zu den Anpassungen des Öko-Kontrollverfahrens aufgrund von COVID-19 erlassen. Diese gelten bis zum 01.08.2020.

(29.05.2020/SN)


Aktueller Beschluss der Länder-Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK) zu Distanzaudits

Die LÖK hat am 2.4.2020 Rahmenregelungen zu den Anpassungen des Öko-Kontrollverfahrens aufgrund von COVID-19 beschlossen.

Die Rahmenregelungen gelten befristet bis zum 31. Mai 2020.

Bitte beachten Sie, dass es in einzelnen Ländern zusätzliche Regelungen geben kann, die über diese Rahmenregelungen hinausgehen.

Durch die Regelungen werden die Kontrollverfahren und damit die Kontrollanforderungen verändert.

Um den Abstandsregeln zu entsprechen und Kontrolleure wie auch Betriebe zu schützen,  genehmigten die Aufsichtsbehörden der Bundesländer unter gewissen Voraussetzungen die Durchführung von Distanzaudits anstelle von Vor-Ort-Kontrollen. Letztere werden – unter Abwägung von Risikofaktoren – zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.

AGRECO wird ab sofort Telekontrollen mit Dokumentenprüfung und Distanzaudits (Telefonate oder Videotelefonie) risikoorientiert durchführen.

Ergänzend dazu, nehmen wir im Landbau unbegleitete Flächenbesichtigungen und ggf. in begründeten Fällen Stallbesichtigungen unter physischer Distanz vor, in Verarbeitung und Handel ergänzen wir Distanzaudits ggfs. durch Kontrollen in öffentlichen Verkaufsräumen und in begründeten Fällen in Unternehmen durch Kontrollen unter physischer Distanz.

Wir setzen uns mit den Betrieben vorab in Verbindung zur Organisation der Teilkontrollschritte, i.e. zur Dokumentenvorbereitung und Prüfung vor einem Telefonat oder Videotelefonie und zu einem etwaigem risikoorientierten Orttermin.

Für Fragen Ihrerseits stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

(21.04.2020/MP)


Durchführungsverordnung (EU) 2020/466 DER KOMMISSION vom 30. März 2020

über befristete Maßnahmen zur Eindämmung von Risiken für die Gesundheit von Menschen, Tieren und  Pflanzen  sowie  für  den  Tierschutz  bei  bestimmten schweren  Störungen  in  den Kontrollsystemen von Mitgliedstaaten aufgrund von COVID-19

In dieser Verordnung sind befristete Maßnahmen für amtliche Kontrollen festgelegt, die zur Eindämmung weitreichender Risiken für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie für den Tierschutz erforderlich sind, damit auf schwere Störungen in den Kontrollsystemen von Mitgliedstaaten vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise reagiert werden kann.

Die DVO 2020/466 ist gültig vom 01.04.2020 bis 01.06.2020.

(21.04.2020/SN)


CORONA-Pandemie-Vorsorgemaßnahmen bei AGRECO

AGRECO nimmt die Sachlage in der Corona-Pandemie sehr ernst und bittet alle Kundinnen und Kunden, dies ebenfalls zu tun.

AGRECO reduziert als Vorsorgemaßnahme die Sozialkontakte weitgehend und ist  über Telekommunikation erreichbar, telefonisch und per Email. Von Besuchen in der Geschäftsstelle bitten wir abzusehen.

Einzelne MitarbeiterInnen befinden sich wegen Kinderbetreuung in Telearbeit im Home-Office, dadurch sind diese unter Umständen unter der Direktdurchwahl nicht wie gewohnt erreichbar. Daher bitten wir um Kontaktaufnahme direkt unter der Zentralnummer 05542-5013890. Ihre Anliegen werden entgegengenommen und an die Sachbearbeitung weitergeleitet.

Unsere Telefonzeiten, bis auf weiteres:

Mo-Fr.  9:00 bis 12:30 und 14:00 bis 16:30

Ansonsten stehen wir Ihnen per E-Mail über die gewohnten E-Mail-Adressen weiterhin rundum zur Verfügung.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Bleiben Sie gesund und munter.

Ihre AGRECO

 

(19.03.2020/MP)